Sobald ein Unternehmen in Serbien aufbaut, stellt sich die Frage: Schickt man eigene Leute aus der DACH Region für einige Monate vor Ort, oder stellt man lokal ein? Für die Entsendung bestehender Mitarbeitender gibt es klare Regeln, die man von Anfang an sauber aufsetzen sollte.
Sozialversicherung. Serbien hat mit Deutschland, Österreich und der Schweiz Sozialversicherungsabkommen. Entsandte Mitarbeitende können daher für die Dauer der Entsendung im Heimatsystem versichert bleiben. Den Nachweis liefert die Entsendebescheinigung, innerhalb der EU die A1-Bescheinigung, aus der Schweiz das entsprechende Pendant. Sie wird vor Reisebeginn beantragt.
Aufenthalt und Arbeit. Serbien hat das Verfahren modernisiert: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis werden als einheitliche Genehmigung (jedinstvena dozvola) beantragt, zunehmend digital. Für kurze Besuche gilt die visumfreie Frist; für eine echte Tätigkeit vor Ort braucht es die Genehmigung.
Worauf es in der Praxis ankommt
- Entsendebescheinigung vor Antritt beantragen, nicht rückwirkend.
- Klären, ob die lokale d.o.o. der Arbeitgeber ist oder das Stammhaus.
- Fristen und Verlängerungen der Genehmigung im Blick behalten.
- Familienangehörige früh mitdenken: Nachzug, Schule, Krankenversicherung.
In der Praxis bewährt sich oft ein Mischmodell: eine erfahrene Führungskraft vor Ort, die den Aufbau verantwortet, und ein lokal aufgebautes Team darunter. Genau diese Rolle übernehmen wir über unser Ad-Interim-Management.
Die Angaben sind allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung; Abkommen und Fristen können sich ändern.